13.02.19

BRA

Aufgaben und Ziele

Der Bund der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit (BRA) ist die Spitzenorganisation der Berufsrichter der Gerichte für Arbeitssachen in der Bundesrepublik Deutschland.

Der BRA ist als Organisation eigenständig. Er ist wie etwa der Bund Deutscher Sozialrichter, der Bund Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter und die Richtervereine der ordentlichen Gerichtsbarkeit in den jeweiligen Bundesländern Mitglied des Deutschen Richterbundes. Dem BRA gehören die jeweiligen Mitgliedsvereine in den Bundesländern mit über 500 Mitgliedern an. Sitz des BRA ist der Dienstort der/des jeweiligen Vorsitzenden; er befindet sich zurzeit in Wiesbaden. Der BRA bezweckt unter Ausschluss parteipolitischer und weltanschaulicher Betätigung die Erhaltung und Stärkung der unabhängigen Stellung und Funktionsfähigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie die Vertretung der beruflichen Interessen der Berufsrichterinnen und Berufsrichter der Arbeitsgerichtsbarkeit, insbesondere die Wahrung und Förderung ihrer rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange.

Wesentliche Ziele des BRA sind

  • die richterliche Unabhängigkeit erhalten und stärken
  • auf angemessene Arbeitsbedingungen der Richter, wie etwa eine praxisgerechte EDVAusstattung, hinwirken
  • für eine angemessene Besoldung und Versorgung der Richter eintreten
  • zur Qualität der Rechtsprechung durch Schaffung ausreichender Fortbildungsmöglichkeiten beitragen
  • Impulse für eine ausgewogene Gesetzgebung geben
  • Gesetzesvorhaben auf ihre Praktikabilität prüfen und zu besseren Gesetzen beitragen, etwa als Sachverständige z.B. im Arbeitsrechtsausschuss des Bundestags
  • auf die notwendige Berücksichtigung des Arbeitsrechts bei der Juristenausbildung achten
  • die Besonderheiten der Arbeitsgerichtsbarkeit innerhalb der Richterschaft (Deutscher Richterbund) aufzeigen

Zur Durchsetzung dieser Ziele sprechen wir mit

  • Abgeordneten aus Bundestag und Landtagen
  • Verantwortlichen für das Arbeitsrecht in den Ministerien
  • Kolleginnen und Kollegen aus der Richterschaft,
  • Richterverbänden, insbesondere dem Deutschen Richterbund
  • Rechtsanwälten, der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltsverein
  • Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden
  • Rechtswissenschaftlern und Medienvertretern
Der BRA bezweckt unter Ausschluss parteipolitischer und weltan-schaulicher Betätigung die Erhaltung und Stärkung der unabhängigen Stellung und Funktionsfähigkeit der Arbeitsge-richtsbarkeit.

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