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Der Bund der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit (BRA) ist die Spitzenorganisation der Berufsrichter der Gerichte für Arbeitssachen in der Bundesrepublik Deutschland.
Der BRA ist als Organisation eigenständig. Er ist wie etwa der Bund Deutscher Sozialrichter, der Bund Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter und die Richtervereine der ordentlichen Gerichtsbarkeit in den jeweiligen Bundesländern Mitglied des Deutschen Richterbundes. Dem BRA gehören die jeweiligen Mitgliedsvereine in den Bundesländern mit über 500 Mitgliedern an. Sitz des BRA ist der Dienstort der/des jeweiligen Vorsitzenden; er befindet sich zurzeit in Wiesbaden. Der BRA bezweckt unter Ausschluss parteipolitischer und weltanschaulicher Betätigung die Erhaltung und Stärkung der unabhängigen Stellung und Funktionsfähigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie die Vertretung der beruflichen Interessen der Berufsrichterinnen und Berufsrichter der Arbeitsgerichtsbarkeit, insbesondere die Wahrung und Förderung ihrer rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange.
Wesentliche Ziele des BRA sind
Zur Durchsetzung dieser Ziele sprechen wir mit
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