13.02.19

BRA

Gremien und Organisation

Die Verbandsorgane des BRA sind die Vertreterversammlung und der Vorstand.

Die Vertreterversammlung besteht aus den Delegierten der einzelnen Mitgliedsvereine sowie den Mitgliedern des Vorstandes. Sie bestimmt die Richtlinien, nach denen der Vorstand tätig wird, und ist das Beschlussorgan des Bundes. Die Vertreterversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer sowie den Beisitzern. Er wird von der Vertreterversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt und tritt nach Bedarf zusammen. Der Vorstand wird nach den durch die Vertreterversammlung beschlossenen Richtlinien tätig, nimmt die dort beschlossenen Aufgaben wahr und führt die laufenden Geschäfte.

Der BRA entsendet Delegierte in die Vertreterversammlung des Deutschen Richterbundes. Der Vorsitzende vertritt zudem den BRA im Gesamtvorstand des Deutschen Richterbundes. Dem geschäftsführenden Präsidium des Deutschen Richterbundes gehört satzungsgemäß ein Mitglied aus der Arbeitsgerichtsbarkeit an, das im Benehmen mit dem Vorstand des BRA vorgeschlagen und von der Delegiertenversammlung des DRB gewählt wird.

Schließlich sind Mitglieder des BRA in den beim DRB gebildeten Kommissionen und
Arbeitsgruppen tätig.

Die Verbands-organe des BRA sind die Vertreterver-sammlung und der Vorstand.

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