13.02.19

BRA

Schwerpunkte der aktuellen Verbandsarbeit

Der BRA tritt konsequent und auf allen politischen Entscheidungsebenen für eine Beibehaltung der Eigenständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit ein.

Der BRA nimmt Stellung zu Referenten- und Gesetzentwürfen und bringt den Sachverstand und die praktische Erfahrung der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit in das Gesetzgebungsverfahren ein. Der BRA äußert sich zu rechtspolitischen Fragen. Die Ergebnisse einer intensiven verbandsinternen Diskussion finden sich in der aktuellen Beschlusslage wieder.

So setzt sich der BRA ein für:

  • ein Arbeitsvertragsgesetzbuch, in dem die verschiedenen arbeitsrechtlichen Gesetze unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zusammengefasst werden.

  • eine gesetzliche Regelung des Arbeitskampf- und Streikrechts.

  • eine Anpassung der arbeitsrechtlichen Gesetze an unionsrechtliche Vorgaben, z.B. bei den Kündigungsfristen, im Urlaubsrecht und bei der Massenentlassungsanzeige.

  • eine Auflösung des Widerspruchs, dass das Lebensalter bei der sozialen Auswahl im KSchG berücksichtigt werden muss und im Hinblick auf die Anti-Diskriminierungs-Vorschriften nicht berücksichtigt werden darf.

Der BRA bringt den Sachverstand und die praktische Erfahrung der Richterinnen und Richter der Arbeitsge-richtsbarkeit in das Gesetzgebungs-verfahren ein.

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