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Der BRA nimmt Stellung zu Gesetzentwürfen und bringt den Sachverstand und die praktische Erfahrung der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit in das Gesetzgebungsverfahren ein. Sein Fokus liegt auf der guten Handhabbarkeit der Gesetze in der arbeitsgerichtlichen Praxis. Er ist dabei parteipolitisch neutral. Der BRA tritt für gute Arbeitsbedingungen für die Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter ein.
Konkret setzt sich der BRA ein für:
systematische und nachvollziehbare Regelungen von arbeitsrechtlichen Fragen
die Auflösung von Widersprüchen zwischen Unionsrecht und nationalem Recht
eine Digitalisierung mit Augenmaß, die die Arbeit für alle Beteiligten erleichert
einen ständigen Dialog mit Verbänden und der Anwaltschaft
die Vertretung der Interessen der Arbeitsrichterinnen und -richter im Deutschen Richterbund
die Beibehaltung der Eigenständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit
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