BRA-Mitgliederinfo 02/17

Wie angekündigt, will der Vorstand in regelmäßigen Abständen über seine Arbeit in-formieren. Hier der Bericht über unsere Tätigkeit im letzten Quartal:

22. Richter- und Staatsanwaltstag vom 05. bis 07. April 2017 in Weimar
Am ersten Tag der Tagung fand unter dem Arbeitstitel „Transparente Justiz - Menschen am Pranger“ ein Streitgespräch statt, in dem es um die Frage ging, wie unmit-telbar die Presse aus den Gerichtssälen berichten darf. Hintergrund ist die vom Ge-setzgeber geplante Änderung des § 169 GVG, mit der eine gesetzliche Grundlage für das Filmen und Übertragen der Urteilsverkündung in der mündlichen Verhandlung (nur) bei den obersten Gerichtshöfen geschaffen werden soll. In der hochkarätig besetzten Runde der Diskutanten zeichnete sich ab, dass die Staatssekretärin im Bun-desministerium für Justiz und Verbraucherschutz Frau Christiane Wirtz sowie Frau Beate Lakotta von dem Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ für eine solche Erwei-terung der Medienöffentlichkeit in den Gerichtssälen eintraten, während die Präsiden-tin am BGH Frau Bettina Limperg sowie der ehemalige Richter am Bundesverfas-sungsgericht Herr Prof. Herbert Landau dem Gesetzesentwurf kritisch gegenüber standen. Für eine Erweiterung der Medienöffentlichkeit spreche nach Frau Wirtz, dass auf diesem Wege Justiz für den Bürger transparenter und begreifbarer gemacht werden könne. Es handele sich um eine Öffnung hin zu mehr Öffentlichkeit mit Au-genmaß, weil die obersten Bundesgerichte selbst entscheiden könnten, welches Ver-fahren sich für eine Übertragung der Urteilsverkündung eigne. Frau Limpberg betonte hingegen, es sei zu befürchten, dass nach einer „Erprobungsphase“ der Wunsch sei-tens der Presse oder der Politik entstehen könne, Ton- und Filmaufnahmen auch bei Verfahren in den unteren Instanzen zuzulassen. Der „NSU-Prozess“ beim OLG Mün-chen könne z.B. nicht „live“ übertragen werden, obwohl hier zweifelsohne ein großes Interesse der Allgemeinheit bestünde. Herr Landau betonte, dass es nicht Ziel und Zweck eines Gerichtsverfahrens sei, ein „medienwirksames“ Urteil zu fällen. Schwie-rige Beweiswürdigungen würden ein breites Publikum voraussichtlich ohnehin über-fordern. Als kleiner Kompromiss zeichnete sich am Ende ab, dass wohl die obersten Bundesgerichtshöfe mit der geplanten Neuregelung leben könnten - wenn eben kei-ne Ausweitung auf die Instanzgerichte in der Zukunft erfolgen werde. Dass dies aus Sicht der Presse aber durchaus interessant sein könnte, hat Frau Lakotta unumwun-den eingeräumt. Es handelte sich insgesamt um eine sehr gewinnbringende Diskus-sion, die grundsätzliche Fragen des Umgangs mit der Presse - nicht nur bei den Bundesgerichten - und des Sinn und Zwecks des Gebots der Sitzungsöffentlichkeit tiefgehend beleuchteten.

Der BRA hatte am zweiten Tag zu einem eigenen Workshop eingeladen. Thema war „Mindestlohn - nicht nur für Arbeitsrichter“. Mit diesem Workshop wollten wir - auch auf Anregung aus Kreisen des DRB - auch die Kolleginnen und Kollegen aus anderen Gerichtsbarkeiten ansprechen wie aus der ordentlichen oder Sozialgerichts-barkeit, aber auch Staatsanwälte, die mit dem MiLoG befasst werden können. Unser Workshop war mit über 50 Teilnehmern gut besucht, was sicherlich auch unserem prominenten Referenten Dr. Rüdiger Linck zu verdanken ist.

Herr Dr. Linck hatte sich bereit erklärt hatte, das Thema darzustellen und konnte die Teilnehmer mit vielen interessanten Details zu dem facetten-reichen Thema in seinen Bann ziehen. Und auch die Kollegen der anderen Gerichtsbarkeiten - von denen auch einige den Weg zu uns gefun-den hatten - fanden den Workshop für ihre Arbeit sehr hilfreich.
Unter der Moderation von unserem Vorsitzenden Christoph Tillmanns entwickelte sich dann auch noch ein lebhafte Diskussions- und Fragerunde. Insgesamt war unser Workshop ein voller Erfolg, mit dem BRA nicht einen fachlichen Beitrag ge-leistet haben, sondern als BRA auf dieser viel-beachteten Veranstaltung auch „Flagge“ gezeigt haben.

Sitzung des Bundesvorstands
Der Vorstand nutzte die Teilnahme am RiStATag auch für eine Vorstandssitzung.
am Donnerstagvormittag.
Ein Thema war wieder unser Internetauftritt. Die Neugestaltung der Homepage des DRB soll voraussichtlich im August diesen Jahres abgeschlossen sein. Wir möchten diese auch für unsere Präsentation nutzen. Der Vorstand wird hierfür unsere Bro-schüre aktualisieren. Sie soll mit den auf der letzten Bundesvertreterversammlung beschlossenen Zielen und Leitlinien eingestellt und Links zu den Mitgliedsverbänden eingerichtet werden. Darüber hinaus möchte der Vorstand die Stellungnahmen un-seres Verbandes zu Gesetzesvorhaben und anderen Themen veröffentlichen. Alle Mitglieder sind aufgerufen, weitere Vorschläge zur Ausgestaltung unserer Homepage zu machen. Anregungen zur Grundstruktur sollten bis Ende Mai 2017 an den Vor-stand herangetragen werden. Aktuelle Beiträge zur Verbandsarbeit sind jederzeit willkommen.

Für unseren Verband wurden Stellungnahmen zu den zwischenzeitlich erfolgten gesetzlichen Neuregelungen zum Mutterschutz abgegeben und insbesondere die Vielzahl von Fristen in den verschiedenen Gesetzen kritisiert. Auch zu dem Geset-zesentwurf zum SoKaSiG haben wir Stellung genommen.

Bisher sind keine Rückmeldungen über Dienstvereinbarungen und Handlungsan-weisungen zur Einführung der E-Akte aus dem Kreis der Teilnehmer der BVV November 2016 erfolgt. Angesichts der Wichtigkeit, das Projekt E- Akte zur Sicherung einer ausreichenden materiellen und personellen Ausstattung der Gerichte zu begleiten, wird das Thema für die BuVo/BVV im September in Frankfurt auf die Tagesordnung genommen.

Um die Ziele des BRA effektiv zu verfolgen, der Kontakt zu anderen arbeitsrechtliche Belange vertretende Institutionen wichtig. So wurde unser Vorsitzender Christoph Tillmanns in den Ausschuss des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes gewählt. S. Eckert nahm an einer DGB-Veranstaltung in Berlin teil. M. Horcher war in Frankfurt auf der Tagung des Arbeitsrechtsausschuss des DAV.

Bücheraktionen des BRA
Es hatte in der Vergangenheit einige Irritationen bezüglich der Bücheraktionen des BRA, die mittlerweile eher "online - Zugang - Aktionen" geworden sind, gegeben. Es gab konkret die Befürchtung, dass es sich dabei um einen Verstoß gegen das Verbot der Vorteilsannahme im Sinne von § 42 BeamtStG handeln könne.
Auf unseren Wunsch hin und durch Vermittlung von Martin Wildschütz hat sich nun die LAG - Präsidentenkonferenz auch kurz mit dem Thema beschäftigt. Ein formeller Beschluss wurde nicht gefasst, aber uns wurde die Auffassung der LAG Präsiden-tenkonferenz. übermittelt- und die ist folgende:
Was der BRA seinen Mitglieder zukommen lässt, ist allein Sache des Vereins und eine Leistung des Vereins an seine Mitglieder. Mit Vorteilsannahme hat das nichts zu tun. Wenn Verlage -ggf. unter Vermittlung durch den BRA - allen Richtern etwas zu-kommen lasse, sei die Rechtslage komplizierter und das müsse von Land zu Land mit dem jeweiligen Ministerium geklärt werden.
Das bedeutet zunächst einmal, dass Gerd Voigt bei den Verlagen in seiner unnach-ahmlichen Art wieder vorstellig werden kann, um für unsere Mitglieder kostenlose oder sehr günstige Leistungen - in der Zukunft werden das in erster Linie Zugänge zu online Produkten sein - „loseisen“ kann.

Die nächste Bundesvorstandssitzung findet am 27. September in Frankfurt am Main statt. Unmittelbar im Anschluss am 28./29. September 2017 werden wir die Bundes-vertreterversammlung durchführen. Themen, die dort besprochen werden sollen, können alle Mitglieder gern über ihren Landesverband oder direkt an den Vorstand herantragen.

Wir wünschen allen unseren Mitgliedern und Kolleginnen und Kollegen einen schönen Sommer!

Grüße aus Dresden und Freiburg
Kartin Vetter
Christoph Tillmanns