BRA-Mitgliederinfo 03/17

Bevor das Jahr 2017 zu Ende geht, möchte der Bundesvorstand über die Arbeit un-seres Verbandes in den letzten Monaten berichten.

Mit starken Partnern
Der Bundesvorstand hatte zu seiner Sitzung am 27.09.2017 in Frankfurt / Main den Vorsitzenden des Fachausschusses Arbeitsrecht der Bundesanwaltskammer, Herrn Dr. Jaeger eingeladen. Dem zugrunde lag die Überlegung, dass wir gemeinsame Anliegen haben. Wir möchten zum einen möglichst frühzeitig an Gesetzesvorhaben beteiligt werden, um auf Bedenken bei der künftigen Rechtsanwendung hinzuweisen. Zum anderen sollten unsere Änderungsvorschläge, die aus der Anwendung von Gesetzen resultieren, vom Gesetzgeber aufgegriffen werden. In dieser Zielsetzung stimmen wir mit der Bundesrechtsanwaltskammer überein, auch mit den Erfahrun-gen, dass der Weg zur Beteiligung oft mühsam ist. So haben es auch die Rechtsan-wälte bisher vergeblich versucht, die Entscheidungsträger in Berlin für die Anpassung gesetzlicher Regelungen an die aktuelle Gesetzeslage zu sensibilisieren. Gemein-same Auftritte und Erklärungen könnten unseren Argumenten, die wir auf der letzten Bundesvertreterversammlung beschlossen hatten, mehr Gewicht verleihen.

Erste konkrete Überlegungen gibt es schon: Herr Dr. Jaeger hat unsere Teilnahme an den Fachgesprächen des Fachausschusses angeregt. Abgestimmte Stellung-nahmen könnten das Ergebnis sein.

Gute Kontakte bestehen bereits zum Deutschen Anwaltsverein. Auf dem Arbeits-rechtstag am 18. / 19. Januar 2018 in Berlin wird Christoph Tillmanns an der Podi-umsdiskussion zum Thema „ Internal investigations“ teilnehmen. Hier möchten wir nochmals auf seine Anfrage zu Erfahrungen aus unserer Gerichtspraxis, die allen Mitgliedern über die Landesverbände übermittelt wurde, verweisen und um Rückmeldungen bitten, damit wir Christoph Tillmann die Erarbeitung eines fundierten Beitrages für uns Arbeitsrichter_innen erleichtern.

Im Weiteren planen wir einen gemeinsamen Besuch mit Vertretern der Bundes-rechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltsvereins im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales und sobald die Regierungsbildung erfolgt ist, in den Fachmi-nisterien. Dort werden wir erneut auch unser Positionspapier vortragen.

Unser satzungsmäßiges Ziel, uns für anwenderfreundliche gesetzliche Regelungen einzusetzen, war auch zentraler Diskussionspunkt auf der Bundesvertreterver-sammlung, die am 28./ 29.09.2017 in Frankfurt / Main getagt hat.
Die Einführung der E- Akte wird einschneidende Veränderungen unserer richterli-chen Tätigkeit mit sich bringen. Hier verfolgt unser Verband das Ziel, ergänzend zu den Richtervertretungen in den einzelnen Bundesländern, möglichst frühzeitig in die Planungen einbezogen zu werden, um absehbare Probleme anzusprechen zu können. So halten wir u.a. eine gesetzliche Regelung zur Einbindung der Verbände in den elektronischen Rechtsverkehr für sinnvoll und Jürgen Barth und Jürgen Kachel-rieß haben eine entsprechende Stellungnahme vorbereitet. Jürgen Barth vertritt uns in der Arbeitsgruppe des Deutschen Richterbundes. Wie aus dem DGB bekannt wurde, sind die Verbände dabei, ein eigenes Verbandspostfach auf den Weg zu bringen.

Eine weitere Stellungnahme hat Stefan Eckert erarbeitet, um den neuen Bundesge-setzgeber dafür zu sensibilisieren, dass im Bereich der Teilzeit die Fristen zur An-tragstellung und Bewilligung / Ablehnung in den einschlägigen Gesetzen unter-schiedlich geregelt und deshalb für den Rechtsanwender schwer durchschaubar sind.

Dr. Michael Horcher hat ein Thesenpapier in Auswertung der Entscheidung des Bun-desverfassungsgerichts vom 11. Juli 2017 zur Tarifeinheit (§ 4a TVG) erstellt. Auch das soll für den Vorstand Argumentationshilfe bei Kontakten mit den Entscheidungs-trägern sein.

Neuer Vorstand im Fachverband Bayern
Der Fachverband der Berufsrichter der Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern hat im No-vember 2017 einen neuen Vorstand gewählt. Vorsitzende des Vereins ist nun Dr. Astrid Lang. Wir gratulieren ihr und ihren Vorstandsmitgliedern zur Wahl, wünschen ihnen Elan bei ihrer Arbeit und hoffen auf eine weiterhin so gute Zusammenarbeit mit den anderen Landesverbänden.

Zuletzt möchten wir es nicht versäumen, allen Mitgliedern, die sich in unsere Verbandsarbeit eingebracht haben, zu danken. Wir wünschen uns allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und für das neue Jahr alles erdenklich Gute, Gesundheit und Elan, auch für unsere Verbandsarbeit.

Der Bundesvorstand