14.02.19

Belastung

Pensionierungswelle rollt auf Justiz zu – Tausende Stellen fehlen

Die Personallücken in der Justiz sind durch das bundeseinheitliche System zur Berechnung des Personalbedarfs (PEBB§Y) objektiv gut nachvollziehbar. Nach den eigenen Erhebungen der Justizverwaltungen der Länder zur Arbeitsbelastung, die vom Deutschen Richterbund (DRB) regelmäßig ausgewertet wurden, fehlten Ende 2017 bundesweit rund 2000 Richter und Staatsanwälte.

Der Richterbund appelliert deshalb an die Politik, in den kommenden Jahren nicht nur für die Polizei in Bund und Ländern wie angekündigt tausende neue Stellen zu schaffen, sondern auch die Personallücken in der Justiz nachhaltig zu schließen. Wer effektiv gegen Terrorismus und organisiertes Verbrechen, Cybercrime und Alltagskriminalität vorgehen will, muss neben der Polizei auch die Strafjustiz deutlich besser ausstatten. Anderenfalls wird die Justiz mehr denn je zum Nadelöhr bei der Strafverfolgung und bei einem effektiven Rechtsschutz für Bürger und Unternehmen.

Die schon jetzt sehr angespannte Situation wird sich in den kommenden 10 Jahren noch deutlich verschärfen, denn auf die deutsche Justiz rollt eine große Pensionierungswelle zu. Rund 40 Prozent aller Juristen scheiden bundesweit bis 2030 aus dem Dienst aus, die Justiz verliert mehr als 10 000 Richter und Staatsanwälte. In den neuen Bundesländern sind nach einer aktuellen Studie des Richterbundes zur Zukunftsfähigkeit der Justiz in den nächsten 10 Jahren sogar fast zwei Drittel aller Juristen in Gerichten und Staatsanwaltschaften zu ersetzen. Gleichzeitig drängen aber immer weniger Nachwuchsjuristen in die Justiz. Eine vorbeugende Personalpolitik muss jetzt, nicht erst in 10 Jahren beginnen. Wenn die Politik hier nicht aktiv wird, droht der Rechtsstaat zu erodieren. Deutliche Warnsignale zeigen sich schon heute.

Berechnung des Personalbedarfs der Gerichte und Behörden

Hintergrund: Die Berechnung des Personalbedarfs der Gerichte und Behörden erfolgt mit den Personalbedarfsberechnungssystemen PEBB§Y und PEBB§Y-Fach. 2010 hat die Justizministerkonferenz beschlossen, das Personalbedarfsberechnungssystem für die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften fortzuschreiben, im Jahr 2014 folgte der Beschluss für die Fachgerichtsbarkeiten. PEBB§Y will den tatsächlichen Personalbedarf, der für die Erledigung der justiziellen Aufgaben erforderlich ist, möglichst genau auf betriebswirtschaftlicher, analytischer Basis abbilden. Verantwortlich für die Fortführung des Systems ist die Kommission der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung. Hier sind alle für die Justiz verantwortlichen obersten Landesbehörden vertreten.

Die Fortschreibung hat auf Beschluss der Justizministerkonferenz für den Bereich der ordentlichen Gerichte und der Staatsanwaltschaften im Jahr 2014 stattgefunden, für den Bereich der Fachgerichtsbarkeiten im Jahr 2016.