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Bewertung der arbeitsrechtlichen Inhalte des Koalitionsvertrages

Markantester arbeitsrechtlicher Inhalt des Koalitionsvertrages sind die Änderungen im Teizeit- und Befristungsrecht, in dem ein Anspruch auf befristete Teilzeit eingeführt wird und vor allem das Befristungsrecht in mehrfacher Hinsicht gravierend geändert werden soll.

Ungeachtet aller politischen Bewertungen dieser Vorhaben erscheint die Umsetzung in konkrete Gesetzesänderungen als sehr anspruchsvoll.
Der BRA plädiert daher an den Gesetzgeber, diese Umsetzung im Diskurs mit der Praxis vorzunehmen, damit für den Rechtsanwender die erforderliche Klarheit geschaffen wird. Das gilt insbesondere für die Berechnung der neu einzuführenden Schwellenwerte und die Frage der Berechnung der allgemeinen Befristungshöchstdauer. Hier sollten alle Zweifelsfragen durch den Gesetzgeber ausgeräumt werden. Dazu zählen vor allem

  • Regelung der Berücksichtigung von Auszubildenden und Teilzeitbeschäftigten bei der Berechnung der neuen Schwellenwerte

  • Klärung der zeitlichen Reichweite des Vorbeschäftigungsverbotes bei der sachgrundlosen Befristung

  • Klarstellung, ob die Schwellenwerte unternehmens - oder betriebsbezogen zu berechnen sind; Klarstellung zum Gemeinschaftsbetrieb

Soweit sich der Koalitionsvertrag mit Fragen der Flexibilisierung im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes beschäftigt, ist darauf hinzuweisen, dass nicht die Grenzen der täglichen Höchstarbeitszeit vorrangig regelungsbedürftig sind, sondern vor allem die Frage der kurzzeitigen Unterbrechungen der Ruhezeit.