Der BRA
stellt sich vor

Organisation

  • Dachverband der Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Mitglied im Deutschen Richterbund
  • Bundesvertreterversammlung als oberstes Organ
  • Bundesvorstand führt die Geschäfte
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Ziele

  • angemessene Arbeitsbedingungen der Richter
  • angemessene Besoldung und Versorgung der Richter
  • Impulse für eine ausgewogene Gesetzgebung
  • Arbeitsrecht in der juristischen Ausbildung
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Mitgliedsverbände

  • Elf Landesverbände und Fachgruppen
  • Kontaktpersonen aus der Arbeitsgerichtsbarkeit in vier weiteren Bundesländern
  • Verband der Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts
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Schwerpunkte

  • Gründung am 1. Januar 1909 in München
  • Arbeitsvertragsgesetzbuch,
  • gesetzliche Regelung des Arbeitskampf- und Streikrechts.
  • Anpassung der arbeitsrechtlichen Gesetze an unionsrechtliche Vorgaben
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