BRA-Mitgliederinfo 01/17

Der Bundesvorstand wünscht allen Kolleginnen und Kollegen ein gesundes und pri-vat und beruflich erfolgreiches neues Jahr.

Auf der letzten Vorstandssitzung hat der Bundesvorstand beschlossen, die Mitglieder in regelmäßigen Abständen über die Arbeit des Bundes der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit auf Bundesebene zu informieren, um unsere Arbeit trans-parenter zu gestalten.

Der Ende 2015 neu gewählte Vorstand zog anlässlich der Bundesvertreterversammlung, die am 04. und 05. November 2016 in Freiburg stattfand, eine erste Bilanz seiner Arbeit.

Im letzten Jahr haben wir für den BRA eine eigene Domain erworben (bra-arbeitsrichter.de), der Aufruf führt zum Internetauftritt des Deutschen Richterbun-des. Inwieweit unsere Homepage durch uns ausgebaut und verlinkt wird, hängt von der Weiterentwicklung der Homepage des Deutschen Richterbundes ab, die wir gern in größerem Umfang für unsere Präsentationen nutzen würden.

Ein Schwerpunkt unserer Arbeit besteht in der Erarbeitung von Stellungnahmen für unseren Verband. Der Vorstand versucht durch Kontakte zu den Fachministerien sicher zu stellen, dass der BRA rechtzeitig zu Gesetzesvorhaben, die einen arbeits-rechtlichen Bezug haben, angehört wird. Bei der Diskussion über den Entwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist uns dies gelungen, und wir konnten unsere Vorschläge so rechtzeitig einbringen, dass sie bei der Neufassung des § 611a BGB berücksichtigt wurden. Zum Entwurf des Entgelttransparenzgeset-zes und zur beabsichtigten Änderungen im juristischen Studium, insbesondere der Modifizierung des Schwerpunktes Arbeitsrecht, haben wir, obwohl wir von den zu-ständigen Ministerien nicht offiziell beteiligt wurden, Stellungnahmen abgegeben.

Eine umfassende Stellungnahme haben wir zu dem Gutachten von Prof. Dr. Krause für den Deutschen Juristentag- Abteilung Arbeits- und Sozialrecht- „Digitalisierung der Arbeitswelt: Herausforderungen und Regelungsbedarf“ verfasst. Diese kann im Anhang nachgelesen werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir alle Mitglieder ermuntern, für den Verband an Stellungnahmen mitzuwirken und uns direkt oder über die Fach- und Landesver-bände mitzuteilen, Expertenwissen einfließen zu lassen.

Beteiligt wird der BRA durch das Bundesverfassungsgericht im Verfahren zu den Verfassungsbeschwerden gegen das Tarifeinheitsgesetz. Wir haben hier eine Stel-lungnahme verfasst. An der mündlichen Verhandlung am 24./25. Januar 2017 haben Achim Vetter, Christoph Tillmanns und Michael Horcher teilgenommen. Zur Ausle-gung des neuen § 4a TVG und zu den prozessrechtlichen Fragen sind wir vom Senat als Sachkundige angehört worden. Achim Vetter hat hier die noch unter seinem Vor-sitz entwickelte Bedenken und Positionen des BRA vorgetragen. Insgesamt waren es für uns nicht nur in rechtlicher Hinsicht, sondern auch der ganze Eindruck einer sol-chen Verhandlung zwei ganz spannende Sitzungstage. Der Bundesvorstand sucht auch den Kontakt zu anderen Berufsverbänden von Arbeitsrechtlern und zu den Me-dien, um unseren Verband in der politischen Wahrnehmung zu stärken. So haben Vorstandsmitglieder an dem vom Deutschen Anwaltsverein ausgerichteten 2. Deut-schen Arbeitsrechtstag im Januar 2016 in Berlin und Veranstaltungen wie Landesta-gungen des Arbeitsgerichtsverbandes und dem Deutschen Juristentag in Essen teil-genommen. Unser Vorsitzender hat anlässlich des Jahresberichtes des BAG der Neuen Osnabrücker Zeitung ein Interview gegeben.

Der Vorstand hat das in der BVV 2015 beschlossene Papier „Anpassung arbeits-rechtlicher Vorschriften an die geltende Rechtslage“ an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weitergeleitet. Dort sieht man derzeit jedoch keinen Handlungs-bedarf. Wir bleiben dran.
Ein Vorstandsmitglied hat an der Arbeitsgruppe des DRB zur Begleitung der PeBB§y- Erhebung 2016 mitgewirkt.

In der Bundesvertreterversammlung wurden wichtige Beschlüsse gefasst:
Zum einen wurde unsere Satzung und die Leitlinien neu gefasst, zum anderen die bereits mit Schreiben vom 01.11.2016 angekündigte Beitragserhöhung beschlossen. Die Satzung und die Leitlinien sind im Wortlaut beigefügt.

Vom 05. 04. bis 07.04.2017 findet in Weimar der Richter- und Staatsanwaltstag statt. Der BRA wird am 06.04. nachmittags einen Workshop zum Thema „Mindest-lohn- eine Zwischenbilanz“ abhalten. Für das Referat konnten wir den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Linck gewinnen. Wir möchten alle Mitglieder herzlich nach Weimar einladen und anregen, auch bei den Kollegen, die (noch) nicht Mitglied unseres Verbandes sind, für die Veranstaltung zu werben.

Der Vorstand wird sich in Weimar zur nächsten Vorstandssitzung treffen und die Mit-glieder danach über seine Arbeit und den Richter- und Staatsanwaltstag informieren.
Bis dahin wird der Vorstand in Absprache mit dem Deutschen Richterbund auch eine Position zu der bisher durch den BRA gehandhabten Praxis, Bücher und Online-Zugänge zu Datenbanken, die kostengünstig oder unentgeltlich durch Verlage zur Verfügung gestellt wurden, für die Mitglieder zu vermitteln, erarbeiten, nachdem es hier zu Unklarheiten über die (dienstrechtliche) Zulässigkeit gekommen ist.

Herzliche Grüße aus Freiburg und Dresden
Christoph Tillmanns               Katrin Vetter